Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen

Besonderes Wohnen Schkeuditz

Besonderes Wohnen Schkeuditz

Unsere Einrichtung

Die Sozialtherapeutische Wohnstätte liegt direkt an der B 6 zwischen der Stadt Schkeuditz und Leipzig und gehört zum Landkreis Nordsachsen.

Unsere Einrichtung hält aktuell 30 Plätze für erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung vor. 2 dieser Plätze sind für eine geschützte Unterbringung nach §1906 BGB vorgesehen.

Innerhalb der Einrichtung gibt es 3 Etagen, in denen jeweils eine Wohngruppe ihr zu Hause findet. Im Dachgeschoß befindet sich unsere Jugendwohngruppe mit derzeit 6 Plätzen. Die 1. Etage ist vorwiegend älteren Bewohnern vorbehalten, eine gemischte Altersstruktur ist in der Wohngruppe im Erdgeschoß zu finden.

Die Arbeit in unserem Haus ist an den Bedürfnissen und Ressourcen der einzelnen Bewohner orientiert. Grundlage unserer Arbeit bilden die 4 Grundprinzipien von Individualität, Normalität, Mitbestimmungsrecht sowie Integration in die Gesellschaft.

In unserem Haus gibt es vorwiegend Einzelzimmer, auf jeder Etage befinden weitere gemeinschaftlich genutzte Räume, so z.B. die Wohnbereichsküche, der Aufenthaltsraum und die Bewohnerbäder.

Zur weiteren räumlichen Ausstattung zählen der Pavillon der Ergotherapie im Garten des Hauses, sowie ein Nebengebäude mit Trockenraum und Werkstatt.

Ein multiprofessionelles Team arbeitet gemeinsam mit den Bewohnern des Hauses an den individuell vereinbarten Zielen in den Bereichen der Krankheitsbewältigung, der Förderung von Sozialkompetenzen sowie dem Erhalt bzw. Ausbau der alltagspraktischer  Fähigkeiten.

Die Ergotherapie unseres Hauses arbeitet parallel zu den sozialtherapeutischen Angeboten im Haus an der  Verbesserung und Förderung der Kompetenzen im kognitiven und psychischen Bereich und bietet unseren Bewohnern weiterhin die Möglichkeit der Ausübung eines Hobbys sowie ein vielfältiges und abwechslungsreiches Programm mit Ausflügen, Festen und anderen Veranstaltungen.

Aufnahme

Aufnahme in unser Haus finden erwachsene Mensch die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind, auf Grund einer vordergründig psychischen Erkrankung die Anforderungen des Alltags allein oder mit ambulanter Hilfe zu bewältigen.

Vor einer möglichen Aufnahme ist ein persönliches Gespräch erwünscht.

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