Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen

Informationen für Fachkräfte

Informationen für Fachkräfte

Informationen für Fachkräfte

Sehr geehrte Netzwerkpartner*innen und interessierte Kolleg*innen,
laut § 28 SGB VIII sollen

„Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen […] Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.“

Die Beratungen sind antrags- und kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Beratungsstelle leistet als niedrigschwelliges, im Sozialraum verankertes Angebot einen wichtigen Beitrag zur präventiven Jugendhilfelandschaft. Die Fachkräfte wirken in verschiedenen regionalen Arbeitskreisen und Netzwerken mit und sind Teil der Frühen Hilfen im Landkreis Meißen. Im Rahmen unserer Kapazität kommen die Fachkräfte auf Anfrage auch zu Ihnen in die Einrichtung, um die Arbeit der EFB vorzustellen oder zu erziehungsrelevanten Themen zu sprechen.

Die Beratungsstelle bietet Fachberatung, Coaching zu pädagogischen Fragen und Fortbildungsangebote für Fachkräfte an. Die Berater*innen gestalten in Ihrer Einrichtung zu einem interessanten Thema der Kindererziehung oder des Familienlebens Workshops oder Elternabende. Bitte senden Sie uns eine Anfrage.
Mögliche Themen können beispielweise sein: 

  • Trennungskinder im Betreuungsalltag 
  • Medienkonsum und Medienkompetenz
  • Umgang mit Mobbingsituationen
  • Pubertät
  • Grenzen setzen
  • Sexuelle Bildung und kindliche Sexualität 
  • Mein Körper, meine Rechte. Prävention gegen sexualisierte Gewalt. 

Als gemeinsame Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen kann die Beratungsstelle offene Sprechstunden in regelmäßigen Abständen in Ihrer Institution anbieten. Dies ermöglicht Kindern, Jugendlichen und Eltern sehr niederschwellig in Beratung zu gelangen.

Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle können zudem bei Bedarf trägerübergreifend als Insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz nach §8a und § 8b SGB VIII angefragt werden. 
Des Weiteren bietet die Beratungsstelle verschiedene Gruppenangebote für Eltern und Kinder an.
Erläuterungen dazu finden Sie in den jeweiligen Flyern auf der Startseite.

Die Beratungsstelle wirkt kontinuierlich an der Qualitätsentwicklung laut Konzeption der Angebote, Vorgaben der TWSD in Sachsen GmbH sowie den Vereinbarungen mit den Kostenträgern mit. Die Angebote finanzieren sich aus öffentlichen Mitteln.

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen zu individuellen Fragestellungen. Neben Einzel- oder Familiengesprächen können auch Gruppenangebote genutzt werden. 
Unsere Beratungen finden auf der Grundlage der Paragraphen § 28, § 16, § 17 und § 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes statt. Sie sind antrags- und kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
 

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