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Coronavirus | Neue Regelungen ab 6. Juni 2020

Die neuen Allgemeinverfügungen wurden am 03.06.2020 vom Kabinett beschlossen. Sie treten am 6. bzw. 8. Juni 2020 in Kraft und gelten bis zum 29. Juni 2020. Abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

Neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas - Bis Ende Juni bleibt es in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können zum Beispiel unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. "Die Schülerinnen und Schüler haben sich einen würdigen Abschluss ihrer Schulzeit verdient. Diesen wollen wir unter den gegebenen Umständen auch möglich machen. Das Gleiche gilt für den Schulstart, den die Vorschülerinnen und Vorschüler voller Vorfreude und mit viel Aufregung kaum erwarten können. Die Schulen können dazu Veranstaltungen durchführen unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln. Die genauen Bestimmungen dazu werden wir rechtzeitig bekannt geben", so Kultusminister Christian Piwarz. Zudem kündigte er an: "Spätestens nach den Sommerferien wollen wir wieder in den kompletten Normalbetrieb wechseln, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt."

Was ist neu an Schulen?

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt: Die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der Gesundheitsbescheinigung bleiben bestehen.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) sowie der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Was ist neu in Kitas?

Die Betreuung findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein. Bei der Gruppengröße gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. An der täglichen Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern wird festgehalten.

Weitere Details gibt es hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html 

Das SMK-Blog erklärt die neuen Regelungen im FAQ: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/06/04/faq-eingeschraenkter-regelbetrieb/ 

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